Amiraplatz 3
(im Luitpoldblock)
80333 München
Telefon 089 – 2919 60 60
Fax 089 – 29 19 60 88
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 Uhr
bis 18.30 Uhr und
nach Vereinbarung
Die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht) gewinnt in zunehmend ausgereizten Märkten immer mehr an Bedeutung. Gleichzeitig werden richtige wettbewerbsrechtliche Regelungen von schwarzen Scharfen durch Serienabmahnungen missbraucht. Bei diesen steht nicht die Bekämpfung einer unlauteren Wettbewerbshandlung im Vordergrund, sondern schlicht das Abkassieren der abgemahnten Personen.
Behalten Sie mit uns den Überblick bei:
BGH entscheidet über die Zulässigkeit einer Einwilligungsklausel zu Werbezwecken
LG Hamburg: Ohne Angabe einer Lieferzeit muss Ware verfügbar sein
BGH: Markenrechtlicher Schutz auch bei bloßer Domain-Weiterleitung