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Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht) gewinnt in zunehmend ausgereizten Märkten immer mehr an Bedeutung. Gleichzeitig werden richtige wettbewerbsrechtliche Regelungen von schwarzen Scharfen durch Serienabmahnungen missbraucht. Bei diesen steht nicht die Bekämpfung einer unlauteren Wettbewerbshandlung im Vordergrund, sondern schlicht das Abkassieren der abgemahnten Personen.

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