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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 Uhr
bis 18.30 Uhr und
nach Vereinbarung

 


Wirtschaftsmediation

Wie können wir Sie bei Konflikten unterstützen?

- Mit modernen Instrumenten der außergerichtlichen Konfliktvermeidung -

 

Immer mehr Unternehmer verlieren die Lust, Konflikte mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern vor Gericht auszutragen. Dabei können Streitigkeiten gelöst werden, ohne ein Gericht in Anspruch zu nehmen.

Außergerichtliche Streitbeilegung - auch in Deutschland meist als ADR (Alternative Dispute Resolution) bezeichnet - bieten einen schnelleren, günstigeren und für die (Geschäfts-) Beziehung viel schonenderen Weg der Konfliktlösung.

Wenn ein Streit nicht gütlich beigelegt werden kann, bleibt der Gang zu Gericht den Parteien natürlich unbenommen. Gleichwohl können auch außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren wie Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit oder eine durch einen neutralen Dritten geleitete Schlichtung in Betracht gezogen werden.

 

Was ist Wirtschaftsmediation?

 

Die Wirtschaftsmediation beinhaltet den Versuch einer

         

Ziel ist es, den Konflikt dauerhaft zur Zufriedenheit aller zu lösen und allen Beteiligten einen Vorteil zu verschaffen, der ohne Kooperation in diesem Umfang nicht möglich gewesen wäre (sog. win-win Lösung, in dem der Kuchen größer gemacht wird).

 

Die Freiwilligkeit beinhaltet den Entschluss, eine Mediation durchzuführen, die sich daran anschließende tatsächliche Durchführung und die Bereitschaft das gemeinsam erarbeitete Ergebnis zu akzeptieren. Die Beteiligten handeln hier, im Gegensatz zur gerichtlichen Auseinandersetzung, vollkommen eigenverantwortlich.

 

Die Außergerichtlichkeit grenzt das Verfahren zu den ordentlichen Gerichtsverfahren ab. Dies gilt nicht nur für die Verfahrensregeln, sondern auch für die Konfliktlösung an sich. Über alle Fragen entscheiden die Parteien selbst. Sollte es zu keiner Einigung kommen, steht der Weg zu einem ordentlichen Gericht weiterhin offen.

 

Die Neutralität verpflichtet den Mediator zur Fairness. Er leitet und überwacht die Mediation. Die Neutralität gebietet auch, dass der Mediator keine Entscheidungskompetenz hat und eine der Parteien nicht schon vertreten hat oder in einer sonstigen Abhängigkeitsbeziehung zu ihr steht.

 

Der Kooperationsgewinn ist das Gegenteil des gerichtlichen "Nullsummenspiels". Während bei einem Gerichtsverfahren die Summe der einer obsiegenden Partei zugesprochenen Vermögenswerte exakt dem Abfluss der unterlegenen Partei entspricht (deshalb Nullsummenspiel), stellt der Kooperationsgewinn einen Vorteil für alle dar. Dabei wird mittels kreativer Techniken versucht, den Kuchen erst zu vergrößern und dann zu verteilen.

 

Weitere Informationen zur Mediation finden Sie hier

 

 

Welche Vorteile hat die Wirtschaftsmediation?

 

 

 

Für wen ist Wirtschaftsmediation geeinigt?

 

Die Wirtschaftsmediation ist nach unserer Erfahrung das kreative Instrument, gerichtlich faktisch unlösbare Konflikte schnell, effektiv, nachhaltig, kostengünstig und nervenschonend aus der Welt zu schaffen. Sie ist insbesondere geeignet für

 

 

 

Was kostet mich eine Mediation?

 

In der Regel benötigen Sie einen erfahren Mediator, der seine Leistungen nach Stunden (i.d.R. zwischen Euro 200,00 bis Euro 500,00 zzgl. MwSt.+ Auslagen ) oder Tagessätzen (zwischen Euro 1.500,- Euro 3.500,00 zzgl. MwSt. + Auslagen) abrechnet. Vielmehr – nicht immer - ist es sinnvoll mit einem eigenen Berater in die Mediation zu gehen, den Sie ebenfalls bezahlen müssen.

Alles in allem bleiben die Kosten aber sehr übersichtlich, zumal nach aller Erfahrung eine für alle Seiten akzeptable Lösung meist nach wenigen Terminen erzielt wird.

Eine gute Vergleichsübersicht der Kosten einer Mediation im Verhältnis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung finden Sie hier.

 

 

 

Sonstige Möglichkeiten der Konfliktbewältigung?

 

·          Schiedsgerichtsbarkeit ist ein Verfahren, in dem eine neutrale, unparteiische Person oder Gremium, der Schiedsrichter, alle Aspekte der Angelegenheit würdigt, die von den Parteien vorgebracht werden und auch die vorgebrachten Beweise erhebt. Der Schiedsrichter entscheidet, wie die Angelegenheit gelöst werden sollte, es sei denn, die Konfliktparteien erreichen vor dem Ende dieses Verfahrens eine Einigung. Entscheidungen im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit können abschließend und bindend sein. Sie unterliegen nur sehr eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung.

·          Einsatz spezialisierter Streitschlichter

·          Adjudikation eignet sich vor allem bei länger andauernden Großprojekten für die Fälle, bei denen die Parteien bereits zu Projektbeginn ein - meist aus drei Personen bestehendes – Schlichtungsboard einsetzen, das für alle Konflikte während der Projektabwicklung zuständig ist. Es entscheidet entsprechend den vorab festgelegten Regelungen vorläufig bindend, wird aber regelmäßig anstreben, vorab eine gütliche Einigung herbeizuführen.

 



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