AGB
UNSERE MANDATSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE MANDATSBEDINGUNGEN DER SCHAAL & PARTNER MBB WIRTSCHAFTSPRÜFER · STEUERBERATER

GELTUNGSBEREICH. Die Bearbeitung von Aufträgen, die uns als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater von Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, (im nachfolgenden nur „Schaal & Partner mbB“) erteilt werden, erfolgen vorbehaltlich gesondert vereinbarter vorrangiger Allgemeiner Auftragsbedingungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen, die wir Ihnen als Mandant mitgeteilt haben und Gegenstand des Vertrages mit Ihnen bzw. dem von Ihnen vertretenen Dritten werden. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge mit Ihnen, es sei denn, wir vereinbaren im Einzelfall schriftlich etwas anderes.

1. GEGENSTAND DES MANDATS (1) Der Auftrag wird grundsätzlich uns als Schaal & Partner mbB erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Berufsträger vorgeschrieben ist (z.B. Vorbehaltstätigkeiten in der Wirtschaftsprüfung). Unsere Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt auf Basis der nach Sachgebieten ausgerichteten internen Organisation. In allen Fällen steht die Vergütung ausschließlich Schaal & Partner mbB zu.
(2) Gegenstand des Mandats ist die jeweils gesondert vereinbarte Leistung der Wirtschaftsprüfung, der Steuer- oder Unternehmensberatung einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung. Das Mandat bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Angelegenheit ausländisches Recht berührt, weisen wir hierauf rechtzeitig hin.
(3) Das Mandatsverhältnis kann auch als laufende steuerliche Beratung aufgrund eines gesonderten Vertrages bestehen. Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten vorgegeben und begrenzt. Wir schulden grundsätzlich nicht die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses oder Erfolges, insbesondere rechtlicher oder wirtschaftlicher Art, es sei denn Gegenstand der Beauftragung ist eine konkrete Einzelleistung, die keine Beratung und/oder Vertretung darstellt und auf eine Erfüllung gerichtet ist (bspw. Lohnbuchhaltung).
(4) Wir führen als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen, im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und Berufsregeln durch und sind dabei berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, angestellte Berufsträger und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen.
(5) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe nur auf Ihren gesonderten Auftrag hin eingelegt werden.
(6) Wir sind berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Wir haben jedoch den Auftraggeber auf die von uns festgestellten Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(7) Der Steuerberatungsvertrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass wir hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen haben. In diesem Falle hat der Auftraggeber uns alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass uns eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(8) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögenssteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Wir berücksichtigen bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentliche Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(9) Erhalten wir für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter d) und e) zuvor genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(10) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -Herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.
(11) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen wurden. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.

2. VERSCHWIEGENHEIT Wir sind zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet.

3. PFLICHTEN DES MANDANTEN Wir können eine ordnungsgemäße Mandatsbearbeitung nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleisten:
3.1. Umfassende Information, Kontakt mit Beteiligten
Sie werden uns über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und uns sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Sie werden während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit uns mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. Wir weisen darauf hin, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit von Unterlagen, Urkunden und Angaben in Ihrer Verantwortung liegt. Unsere Tätigkeiten üben wir aufgrund der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und Auskünfte aus. Wir legen die von Ihnen genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde. Eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere von anderen erstellte Buchführung und Bilanz, gehört nicht zum Auftrag, wenn dies nicht schriftlich vereinbart ist.
3.2. Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung
Sie sind aufgefordert uns umgehend zu unterrichten, wenn Sie Ihre Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechseln oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sind.
3.3. Sorgfältige Prüfung unserer Schreiben
Sie sind aufgefordert die ihnen von uns übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

4. SPEICHERUNG UND VERARBEITUNG IHRER DATEN Wir sind berechtigt, uns anvertraute Daten im Rahmen des Mandats unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen selbst oder durch qualifizierte Dritte zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihnen auch nach Mandatsende Informationen über uns zukommen lassen sowie nachfolgend angegebenen Daten zu dem jeweils genannten Zweck speichern und verwenden:
- für die Übersendung von Informationen und die Beratung per E-Mail Ihre E-Mail-Adresse - für die Kontaktaufnahme und Beratung per Telefon Ihre Telefon-Nr.
Sie sind berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft auch per E-Mail (kanzlei@schaalundpartner.de) ganz oder teilweise jederzeit zu widersprechen.

5. UNTERRICHTUNG PER FAX UND PER E-MAIL SOWIE BEI MEHREREN AUFTRAGGEBERN Wir sind befugt, bei mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit alle umfassend zu unterrichten. Weisungen einzelner Auftraggeber sind in solchen Fällen nur bei Zu- und Abstimmung mit den anderen zu beachten. Handlungen einem Auftraggeber gegenüber gelten und wirken für und gegen alle. Bei sich widersprechenden Äußerungen und Uneinigkeit zwischen den Auftraggebern können wir das Mandatsverhältnis kündigen. Soweit Sie uns einen Faxanschluss und/oder eine E-Mail-Adresse mitteilen, erklären Sie sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass Sie ohne Einschränkungen über dieses Fax und/ oder über diese E-Mail-Adresse mandatsbezogene Informationen zugesendet bekommen. Sie sichern zu, dass nur Sie oder von Ihnen beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät und/oder auf die E-Mail haben und dass Sie Faxeingänge und/oder eingehende E-Mails regelmäßig überprüfen. Sie sind verpflichtet, uns darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät und/oder die E-Mail nur unregelmäßig auf Eingänge überprüft wird oder Sendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Ihnen ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit Sie zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzen und deren Einsatz wünschen, teilen Sie uns dies bitte vorab mit.

6. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
(1) Als Mandant stehen Sie dafür ein, dass die im Rahmen eines Auftrags von unseren Berufsträgern gefertigten Gutachten, Schriftsätze, Vertragsentwürfe, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen nur für Ihre eigenen Zwecke verwendet werden.
(2) Die Weitergabe unserer beruflicher Äußerungen (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haften wir (im Rahmen von Nr. 10) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes (1) gegeben sind.
(3) Die Verwendung unserer beruflicher Äußerungen zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt uns zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

7. MÄNGELBESEITIGUNG
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch uns. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes; einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 10.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) enthalten sind, können jederzeit von uns auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in unserer beruflichen Äußerung enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen uns die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber von uns tunlichst vorher zu hören.

8. IHRE ZAHLUNGSPFLICHTEN, ABTRETUNG UND KOSTENERSTATTUNG
8.1. Grundlage der Gebühren Unsere Vergütung richtet sich nach den für sie geltenden Gebührenordnungen, sofern nicht in Textform eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Vergütungsvereinbarung) getroffen wird. Für das steuerliche Mandat ist dies die Gebührenordnung StBVV. Im Rahmen der Gebührenordnung erfolgt die Abrechnung grundsätzlich auf Basis des Gegenstandswerts, soweit nichts anderes in Textform vereinbart wurde. Dadurch kann sich eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform ergeben, § 4 Abs. 3 StBVV. Etwas anderes gilt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen oder sozialgerichtlichen Angelegenheiten.
8.2. Vorschuss Wir sind berechtigt, einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung zu berechnen.
8.3. Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung, Fälligkeit, gesamtschuldnerische Haftung Wir dürfen eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen. Die Honorarforderungen sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Dies gilt auch für Vorschussrechnungen. Eine Aufrechnung mit unseren Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung unserer gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung und Auslagen.
8.4. Zahlungsmodalitäten Wir wenden das SEPA-Verfahren an, so dass alle ein- und ausgehenden Zahlungen die Angaben von BIC und IBAN Nummern erfordern. Sie teilen uns hierzu Ihre BIC und IBAN mit und erteilen die erforderlichen Ermächtigungen auf den vorgesehenen Formblättern.

9. AKTENAUFBEWAHRUNG UND VERNICHTUNG
Bezieht sich das Mandatsverhältnis auf Wirtschaftsprüfung oder auf Steuerberatung beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre (§ 51b Abs. 2 S. 1 WPO/ § 66 Abs. 1 S. 1StBerG). Werden Akten auf Ihren Wunsch an Sie versandt, so kann dies an Ihre uns zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen. Sie tragen dabei das Versendungsrisiko.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1. Haftung bei der Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Nach § 8 Abs. 4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz haftet den Gläubigern für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die Partnerschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält. Wir als Schaal & Partner mbB unterhalten eine solche Berufshaftpflichtversicherung bei der Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland, 50427 Köln und werden Ihnen dies auf Verlangen nachweisen. Die Versicherung wird mit einer Mindestdeckungssumme von vier Millionen Euro pro Jahr den Anforderungen von 67 StBerG und 54 Abs. 1 WPO gerecht.
10.2. Pflichtverletzungen bei Fahrlässigkeit Soweit nicht gesondert vorrangig eine Regelung im Einzelfall vereinbart wird, ist die Haftung von Schaal & Partner mbB bei einem fahrlässigen verursachten Schadensfall auf einen Betrag von vier Millionen Euro beschränkt, dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von fünf Millionen in Anspruch genommen werden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10.3. Zusatzversicherung Sollte aus Ihrer Sicht eine über den obigen Betrag hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die wir auf Wunsch und bei gesonderter Kostenübernahme durch Sie auch abschließen.
10.4. Drittwirkung
§ 334 BGB findet Anwendung, d. h. die Haftungsbegrenzung wie in Ziffer 10.2. dieser Vereinbarung geregelt gilt auch gegenüber dem Dritten bei Verträgen zugunsten oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten. Der Haftungshöchstbetrag gemäß Ziffer 10.2. steht entsprechend § 428 BGB sämtlichen – auch künftigen – Anspruchsberechtigten gemeinsam nur einmal zu.
10.5. Ausschlussfristen, Verjährung
10.5.1. Verjährung. Soweit Ihr Schadensersatzanspruch kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er gegenüber Ihnen, soweit Sie Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, innerhalb von 18 Monaten und soweit Sie Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, innerhalb von 24 Monaten zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie oder der Anspruchsberechtigte von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Ansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis, soweit Sie Unternehmer sind, innerhalb von 36 Monaten und soweit Sie Verbraucher sind, innerhalb von 60 Monaten von ihrer Entstehung an.
10.5.2. Ausschlussfristen. Haben Sie von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssen, sind Sie verpflichtet, diesen uns gegenüber innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Monaten, die frühestens mit der Beendigung des Mandats zu laufen beginnt, geltend zu machen. Der Auftrag gilt spätestens bei der Übersendung der letzten Honorarrechnung als beendet. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und wir Sie auf diese Folge hingewiesen haben. Unser Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
10.5.3. Die vorgenannten Beschränkungen gem. Ziff. 10.5.1. und 10.5.2. gelten nicht, soweit es sich um vorsätzlich verursachte vertragliche und/oder außervertragliche Ansprüche des Ihrerseits bzw. des Anspruchsberechtigten handelt und für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
10.5.4. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis und aus allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgründen, einschließlich an uns zum Einzug gegebener Schecks und Wechsel, ist unser Kanzleisitz in München. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen oder haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der BRD oder wenn Ihr Wohnsitz unbekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Rechtsverhältnis München.
11.2. Salvatorische Klausel Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nach dem Recht irgendeines Staates unwirksam sein oder werden, so gilt gegenüber Mandanten, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind das, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen wird dadurch in keinem Fall berührt.
SCHAAL & PARTNER MBB WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER, Brienner Str. 11 (Im Luitpoldblock) 80333 München/Germany, Tel.: +49 89 18 94 28 00, Fax: +49 89 18 94 28 069, E-Mail: kanzlei@schaalundpartner.de