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BFH zum häuslichen Arbeitszimmer: Personenbezogene Ermittlung

Nutzen mehrere Steuerpflichtige zum Beispiel Ehegatten ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 € personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze als Werbungskosten geltend machen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen vom 15. Dezember 2016 VI R 53/12 und VI R 86/13 entschieden und dabei seine bisherige objektbezogene Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.

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