Erb- und Unternehmensnachfolge

Zu jeder verantwortungsvollen Lebensplanung gehört die rechtzeitige Regelung der Vermögensnachfolge.

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Erb- und Unternehmensnachfolge

Durch eine frühzeitige Planung können die richtigen Entscheidungen zu Lebzeiten getroffen, Steuervorteile genutzt und Auseinandersetzungen vermieden werden. Übertragungen können unter Ausnutzung niedriger Steuersätze auf mehrere Stufen verteilt werden. Ebenfalls ist die Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen (Testament, Notfalltestament) unverzichtbar.

Dabei stehen folgende Ziele im Vordergrund:

  • optimaler Vermögenserhalt
  • Planungssicherheit
  • bestmögliche Versorgung der Familie
  • Absicherung des Übergebers
  • geringe finanzielle Belastung des Erwerbs (Reduzierung von Schenkungs-/Erbschaftsteuer sowie Pflichtteils– und/oder Abfindungszahlungen)

Nutzen Sie unsere interdisziplinäre Kreativität bei

  • individuell maßgeschneiderten Erbschafts- und Schenkungssteuermodellen
  • schenkungssteuerlich optimierte Übertragungen zu Lebzeiten
  • Gestaltung von vermögensverwaltenden Familiengesellschaften
  • Güterstandsschaukel unter Ehegatten
  • erbrechtlichen Verfügungen, Testamenten und Verträgen
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbschaftssteuererklärungen, Verhandlungen mit dem Finanzamt

Handlungsräume bei Vermögensübergängen in Unternehmerfamilien

Ziele

Erbrecht

  • Familienfrieden
  • richtige Vermögensverteilung
  • Absicherung Übergeber
  • Absicherung Nachfolger

Steuerrecht

  • geringe Erbschaftssteuer
  • geringe Schenkungssteuer
  • keine Ertragssteuer
  • keine GrErwSt
  • USt Neutralität

Gesellschaftsrecht

  • Kontinuität in der Unternehmensführung
  • Schutz vor Kündigung/ Abfindungen
  • Konfliktvermeidung
  • Vermögensverwaltungs-gesellschaft

Betriebswirtschaft

  • Kontinuität der Unternehmenszahlen
  • Sicherung der Liquidität
  • keine Haftungserweiterung für den Nachfolger
  • Enthaftung des Übergebers

Wege

Rechtzeitige, wertorientierte und transparente Planung der Nachfolge mit fachmännischer Begleitung durch den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachberater für Unternehmensnachfolge und sein Beraterteam.

Vorweggenommene Erbfolge
Rücktrittsrechte
Notfallvorsorge
Testament
Vollmachten
Erbverträge
Pflichtteilsverzichte
Abfindungen
Vermeidung von Erbengemeinschaften
Nießbrauch
Eheverträge
Testamentsvollstreckung
Ausnutzung 10 Jahreszeiträume
Verschonung der Übertragung von Betriebsvermögen
Familienheimübertragungen
Vermögenssplitting
Umwandlungen
Buchwertfortführung
frühzeitige Einbindung des Nachfolgers
interessengerechte Bewertung
Bankengespräche
Gesellschaftsvertrag / Testament
Haftungsfreistellung des Übergebers
Notfallvorsorge
Vollmachten über den Tod hinaus
Abstimmung
geeignete Gesellschaftsform
Mitspracherechte des Übergebers
Fremdgeschäftsführung
MBI, MBO bei Verkäufen
Kündigungsbeschränkungen
Einziehungsregelungen mit Abfindungsbeschränkung

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