Bodenrichtwert für die Erbschaftssteuer

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Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert bezeichnet den durchschnittlichen Grundstückswert in einer bestimmten Richtwertzone, gibt also an, wieviel ein Grundstück tatsächlich wert ist. Bedeutung findet der Bodenrichtwert beim Städtebau, sowie bei Schenkungen, Erbschaften, aufgrund der Gesetzgebung zur Erbschaftssteuer, Besteuerungen und Fällen, wo kein Vergleichswertverfahren angewendet werden kann. Der eigentliche Marktpreis eines Grundstücks errechnet sich anhand des Bodenrichtwerts, dem üblichen Preis für vergleichbare Grundstücke an dem jeweiligen Standort und dem tatsächlichen Zustand des Grundstücks.

Ermittelt wird der Bodenrichtwert alle zwei Jahre. Die Gutachterausschüsse finden auf Basis des Bodenrichtwerts statt, also dem tatsächlichen Bodenwert eines Grundstücks, und werden im Anschluss an die Finanzämter weitergeleitet.

Bodenrichtwert in der deutschen Gesetzgebung

§193 des Baugesetzbuches beauftragt Gutachter Bodenrichtwerte festzulegen. Die juristische Grundlage dafür ist der §196 BauGB zur Bodenrichtwertkarte, der besagt, dass die Bestimmung des Bodenrichtwerts unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungszustands und der Richtwertzone des Grundstücks stattfinden soll. Die ermittelten Bodenrichtwerte werden anschließend veröffentlicht, sodass jeder Bürger sie bei einer der Geschäftsstellen einsehen kann.

Bedeutung des Bodenrichtwerts für die Erbschaftssteuer

Der Gutachterausschuss übermittelt Bodenrichtwerte ans Finanzamt, das im Anschluss wiederum die Grundsteuer erhebt. Der Bodenrichtwert bildet also die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer und ist außerdem relevant für Nachlassbewertungen bei Erbfällen, denn oftmals sind Grundstücke die größten Vermögenswerte eines Menschen. 

Die jeweilige Erbschaftssteuer errechnet sich anhand verschiedener Faktoren, dem eigentlichen Grundstückswert, dem Verwandtschaftsgrad des Erben, der Steuerklasse, den Grundbucheinträgen mit Wohnrecht, einer möglichen Hypothek oder dem Jahreswert beim Nießbrauch. 

Erbschaftssteuer Bodenrichtwert

Bedeutung des Bodenrichtwerts für die Erbschaftssteuer

Der Gutachterausschuss übermittelt Bodenrichtwerte ans Finanzamt, das im Anschluss wiederum die Grundsteuer erhebt. Der Bodenrichtwert bildet also die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer und ist außerdem relevant für Nachlassbewertungen bei Erbfällen, denn oftmals sind Grundstücke die größten Vermögenswerte eines Menschen. 

Die jeweilige Erbschaftssteuer errechnet sich anhand verschiedener Faktoren, dem eigentlichen Grundstückswert, dem Verwandtschaftsgrad des Erben, der Steuerklasse, den Grundbucheinträgen mit Wohnrecht, einer möglichen Hypothek oder dem Jahreswert beim Nießbrauch. 

Ziele

Erbrecht

  • Familienfrieden
  • richtige Vermögensverteilung
  • Absicherung Übergeber
  • Absicherung Nachfolger

Steuerrecht

  • geringe Erbschaftssteuer
  • geringe Schenkungssteuer
  • keine Ertragssteuer
  • keine GrErwSt
  • USt Neutralität

Gesellschaftsrecht

  • Kontinuität in der Unternehmensführung
  • Schutz vor Kündigung/ Abfindungen
  • Konfliktvermeidung
  • Vermögensverwaltungs-gesellschaft

Betriebswirtschaft

  • Kontinuität der Unternehmenszahlen
  • Sicherung der Liquidität
  • keine Haftungserweiterung für den Nachfolger
  • Enthaftung des Übergebers

Wege

Rechtzeitige, Wertorientierte und transparente Planung der Nachfolge mit Fachmännischer Begleitung durch den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Facharbeiter für Unternehmensnachfolge und sein Beraterteam.

Vorweggenommene Erbfolge
Rücktrittsrechte
Notfallvorsorge
Testament
Vollmachten
Erbverträge
Pflichtteilsverzichte
Abfindungen
Vermeidung von Erbengemeinschaften
Nießbrauch
Eheverträge
Testamentsvollstreckung
Ausnutzung 10 Jahreszeiträume
Verschonung der Übertragung von Betriebsvermögen
Familienheimübertragungen
Vermögenssplitting
Umwandlungen
Buchwertfortführung
frühzeitige Einbindung des Nachfolgers
interessengerechte Bewertung
Bankengespräche
Gesellschaftsvertrag / Testament
Haftungsfreistellung des Übergebers
Notfallvorsorge
Vollmachten über den Tod hinaus
Abstimmung
geeignete Gesellschaftsform
Mitspracherechte des Übergebers
Fremdgeschäftsführung
MBI, MBO bei Verkäufen
Kündigungsbeschränkungen
Einziehungsregelungen mit Abfindungsbeschränkung
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