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Internationales Steuerrecht

Wir unterstützen Sie bei der Globalisierung Ihres Unternehmens und helfen Ihnen auch bei privaten ausländischen Steuerangelegenheiten.

Zu unseren Fachbereichen zählen dabei folgende Gebiete:

  • Behandlung von Inbound und Outboundfällen nach dem Außensteuerrecht
  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Betriebsstätten und Personengesellschaft im Kontext des internationalen Steuerrechts
  • Mitarbeiterentsendungen
  • Internationale Qualifikationskonflikte von Einkünften
  • Europäisches Steuerrecht
  • Internationale Erbschaftsteuer
  • Grenzüberschreitende Funktionsverlagerung
  • Transferpricing und Dokumentationspflichten
  • Internationale Umwandlungen
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