
Wir unterstützen Sie bei der Globalisierung Ihres Unternehmens und helfen Ihnen auch bei privaten ausländischen Steuerangelegenheiten.
Zu unseren Fachbereichen zählen dabei folgende Gebiete:
- Behandlung von Inbound und Outboundfällen nach dem Außensteuerrecht
- Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Betriebsstätten und Personengesellschaft im Kontext des internationalen Steuerrechts
- Mitarbeiterentsendungen
- Internationale Qualifikationskonflikte von Einkünften
- Europäisches Steuerrecht
- Internationale Erbschaftsteuer
- Grenzüberschreitende Funktionsverlagerung
- Transferpricing und Dokumentationspflichten
- Internationale Umwandlungen