Prüfungen der Vollständigkeitserklärung in den Verkehr gebrachter Verkaufsverpackungen
Die Prüfung der „Vollständigkeitserklärung“ für die in den Verkehr gebrachten Verkaufspackungen und der ordnungsgemäßen Entrichtung der Lizenzentgelte erstreckt sich auf folgende Gebiete:
Aufbau- und Funktionsprüfung
Vollständigkeit der gemeldeten lizenzpflichtigen Verkaufsverpackungen
Ordnungsgemäße Meldung der Stückzahlen der Verkaufsverpackungen
Abwicklung der unterjährigen Istzahlenmeldungen und der Jahresabschlussmeldung mit der Zahlungsabwicklung
A. Aufbau- und Funktionsprüfung Die Prüfung der relevanten internen Kontrollen erfolgt in folgenden Schritten:
Verschaffung eines Überblicks über die relevanten internen Kontrollen
Prüfung der Angemessenheit der relevanten internen Kontrollen (Aufbauprüfung)
Prüfung der Wirksamkeit der relevanten internen Kontrollen (Funktionsprüfung)
Die Angemessenheit (Aufbauprüfung) und Wirksamkeit (Funktionsprüfung) der relevanten internen Kontrollen, wird durch Befragung und Beobachtung von Arbeitsvorgängen sowie der Durchsicht von Organisationshandbüchern geprüft. Zusätzlich werden stichprobenweise die Wirksamkeit der internen Kontrollen getestet.
B. Vollständigkeit der gemeldeten lizenzpflichtigen Verkaufsverpackungen Alle Produkte, die mit ihrer Stückzahl abgesetzter Verkaufsverpackungen der Entgeltsberechnung der Zeichennutzer zugrunde liegen, sind in einem Produktblatt aufzuführen. Die dort genannten Produkte werden von uns mit dem im zu prüfenden Zeitraum abgesetzten Produktprogramm im Rahmen einer Stichprobenprüfung überprüft. Als Prüfungsgrundlage dient das EDV – Warenwirtschaftssystem sowie die Absatzmarktstatistik.
C. Ordnungsgemäße Meldung der Stückzahlen der Verkaufsverpackungen Bei diesem Prüfungsfeld wird im Rahmen einer aus den vorgelegten Stückzahlmeldungen gezogenen Stichprobe untersucht, ob die im Produktblatt genannten Produkte mit der im zu prüfenden Zeitraum tatsächlich auf dem Gebiet Deutschlands abgesetzten Stückzahl bei der Entgeltabrechnung berücksichtigt wurden. Als Prüfungsgrundlage dient die entsprechend den zu beachtenden Vorschriften bereinigte, mengenmäßige Umsatzstatistik (entnommen aus dem EDV – Warenwirtschaftssystem).
Anhand dieser Unterlagen wird eine Plausibilitätskontrolle der angegebenen Absatzzahlen vorgenommen.
D. Abstimmung der unterjährigen Istzahlenmeldungen, der Jahresabschlussmeldungen und der Vollständigkeitserklärung Die unterjährigen Istzahlenmeldungen werden mit der Jahresabschlussmeldung abgestimmt. Anhand der Zahlungsausgänge wird geprüft, inwieweit die in der Jahresabschlussmeldung ausgewiesenen Nutzungsentgelte abgeführt werden. Die Jahresabschlussmeldungen werden mit der Vollständigkeitserklärung abgestimmt.
Über den Autor:
Tobias Heilmeier
STB, Dipl. Kfm.
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Tobias Heilmeier ist Betriebswirtschaftsabsolvent der Universität Augsburg mit Schwerpunkten in Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Controlling. Er bringt umfangreiche Erfahrung als Steuerberater in renommierten Gesellschaften mit und betreut mittelständische bis börsennotierte Unternehmen als Partner in einer Kanzlei.
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