Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung
Erreichen Unternehmen eine bestimmte Größe, die sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer bemisst, ist die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses gesetzlich vorgeschrieben. Ebenfalls ist ein geprüfter Jahres- und Konzernabschluss die Visitenkarte des Unternehmens, bei Banken oder potentiellen Investoren bzw. wird von diesen gefordert. Dies bedeutet, dass auch oft unabhängig von der Größe und gesetzlichen Verpflichtung des Unternehmens ein Jahres- und/oder Konzernabschluss freiwillig geprüft werden soll.
Zur Ausnutzung bilanzpolitischen Spielräume, bieten wir Ihnen im Rahmen der Prüfung unsere Erfahrung und Sachkenntnis an, um mit den gegebenen gesetzlichen Vorschriften das Bestmögliche Ergebnis für das Unternehmen zu erzielen.
Im Rahmen unseres beratungsorientierten Prüfungsansatzes, bieten wir Ihnen gezielte Ratschläge zu Schwachstellen in den Bereichen des Kontrollwesens und Ihres Rechnungswesens oder anderen Bereichen Ihres Unternehmens. Ebenfalls nehmen wir Stellung zur Nutzung von steuerlichen Möglichkeiten.
Über die jährlich regelmäßig stattfindenden Prüfungen hinaus, bieten wir Ihnen die hier genannten Sonderprüfungen an.
Über den Autor:
Tobias Heilmeier
STB, Dipl. Kfm.
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Tobias Heilmeier ist Betriebswirtschaftsabsolvent der Universität Augsburg mit Schwerpunkten in Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Controlling. Er bringt umfangreiche Erfahrung als Steuerberater in renommierten Gesellschaften mit und betreut mittelständische bis börsennotierte Unternehmen als Partner in einer Kanzlei.
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