Abschreibung von Immobilien
Mit der Abschreibung eines Gebäudes können die Eigentümer die Herstellungskosten oder den Kaufpreis inklusive der Kaufnebenkosten ihrer Immobilie steuerlich als Abzugsposten geltend machen.
Die Abschreibung berücksichtigt, dass sich ein Gebäude mit der Zeit abnutzt, d. h. jedes Jahr ein bisschen an Wert verliert. Deshalb können die Eigentümer und Vermieter einer Immobilie die Herstellungskosten oder den Kaufpreis im Laufe vieler Jahre von der Steuer absetzen. Die Abschreibung wird vom Vermietungserlös als Werbungskosten abgezogen. Einzig bei der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie können auch Eigennutzer von der Abschreibung profitieren. Denkmalschutzgebäude sind also sowohl für Vermieter als auch für Eigennutzer steuerlich interessant.
Die unterschiedlichen Abschreibungssätze liegen zwischen 2 % und 9 % je nach Art des Gebäudes. Die höchste Abschreibung genießen unter bestimmten Voraussetzungen Gebäude mit Denkmalschutz.
Sind die Gebäude zur Gänze abgeschrieben kann durch gezielte Gestaltung neues Abschreibungsvolumen geschaffen werden. Hierzu mehr in unserem Beitrag „Step up“ und „Familienpool“.
Über den Autor:
Tobias Heilmeier
STB, Dipl. Kfm.
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Tobias Heilmeier ist Betriebswirtschaftsabsolvent der Universität Augsburg mit Schwerpunkten in Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Controlling. Er bringt umfangreiche Erfahrung als Steuerberater in renommierten Gesellschaften mit und betreut mittelständische bis börsennotierte Unternehmen als Partner in einer Kanzlei.
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