Die drei Steuerklassen
Wenn das geerbte oder geschenkte Vermögen über dem Freibetrag liegt, muss der darüber liegende Betrag mit Erbschafts- oder Schenkungsteuer versteuert werden. Dafür gibt es drei Steuerklassen mit unterschiedlichen Steuersätzen:
Die günstigste Steuerklasse I. gilt für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern bei Erbschaft sowie weitere enge Verwandte.
Entferntere Verwandte wie Eltern, Geschwister, Geschwisterkinder, Schwiegerkinder und der geschiedene Ehegatte, Eltern und Großeltern bei Schenkung bekommen in Steuerklasse II die zweitgünstigsten Steuersätze.
Für alle übrigen Erwerber gelten die höchsten Steuersätze in Steuerklasse III.
Beispiel:
Ihre Großmutter vererbt Ihnen € 260.000. Ihre Eltern leben noch, also haben Sie einen Freibetrag von € 200.000. Der Besteuerung unterliegt ein Betrag von € 60.000 in Steuerklasse I, das bedeutet es sind 7 % Erbschaftsteuer zu zahlen, also € 4.200,00.