E-Autos: Gute Fahrt mit neuen SteuerbegĂĽnstigungen
Das Bundeskabinett hat am 4.9.2024 den lange umstrittenen Haushaltsentwurf 2025 beschlossen. Fast unbemerkt wurde ein steuerlicher Aspekt der Wachstumsinitiative zu E-Autos weiter konkretisiert.
- Mit steuerlichen Verbesserungen will die Bundesregierung die Elektromobilität stärken. Künftig sollen Unternehmen eine Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge in Anspruch nehmen können – zudem soll der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert werden.
- Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – abgeschrieben werden können. Das sorgt für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen. Die Regelung soll zeitlich befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
- Zusätzlich wird die ermäßigte Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge erweitert. Das heißt konkret: Mitarbeiter, die einen Elektro-Dienstwagen nutzen, versteuern den geldwerten Vorteil nicht auf Basis des vollen inländischen Listenpreises im Zeitpunkt seiner Erstzulassung. Beträgt der inländischen Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung höchstens 70.000 Euro, wird der geldwerte Vorteil nur mit 1/4 dieses Listenpreises berechnet. Dieser Grenzbetrag soll für Anschaffungen rückwirkend ab Juli 2024 auf 95.000 Euro angehoben werden. Entsprechendes gilt auch bei Geschäftswagen.
- Geplant ist, diese Änderungen in das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz einzubringen. Die abschließenden Beratungen bleiben gegenwärtig abzuwarten.
Ăśber den Autor:
Tobias Heilmeier
STB, Dipl. Kfm.
Fachberater fĂĽr Internationales Steuerrecht
Tobias Heilmeier ist Betriebswirtschaftsabsolvent der Universität Augsburg mit Schwerpunkten in Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Controlling. Er bringt umfangreiche Erfahrung als Steuerberater in renommierten Gesellschaften mit und betreut mittelständische bis börsennotierte Unternehmen als Partner in einer Kanzlei.
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