Was Sie Ă¼ber die E-Rechnung wissen sollten:
Das Bundesfinanzministerium verpflichtet ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschlieĂŸlich in elektronischer Form auszustellen. Diese MaĂŸnahme zielt darauf ab, insbesondere Betrug im Bereich der Umsatzsteuer zu bekämpfen. Des Weiteren ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt ein elektronisches Meldesystem einzufĂ¼hren, Ă¼ber das Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung gesendet werden können.
Zeitplan:
01.01.2025 Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. In den ersten zwei Jahren dĂ¼rfen Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dĂ¼rfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. Sie als B2B-Rechnungsempfänger mĂ¼ssen in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen, zu archivieren und zu verarbeiten.
01.01.2027 Unternehmen > 800.000 Euro Vorjahresumsatz mĂ¼ssen B2B-E-Rechnungen versenden.  Unternehmen mit < 800.000 Euro Vorjahresumsatz dĂ¼rfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden. EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) dĂ¼rfen unverändert eingesetzt werden.
01.01.2028 Alle Unternehmen mĂ¼ssen B2B-E-Rechnungen versenden. EDI-Systeme mĂ¼ssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.
Was bedeutet E-Rechnung?
Eine E-Rechnung liegt in einem strukturierten elektronischen Format vor.
Sonstige Rechnungen sind Rechnungen in einem anderen elektronischen Format, das nicht der EN 16931 entspricht, oder Rechnungen auf Papier.
Ein PDF ist keine E-Rechnung Eine E-Rechnung darf nicht mit einer Rechnung im PDF-Format verwechselt werden, welche z.B. per E-Mail versendet wird. Elektronische Rechnungen mĂ¼ssen bestimmte Vorgaben erfĂ¼llen, die in der Europäischen Norm EN 16931 festgelegt sind. Da es sich um einen europäischen Standard handelt, gibt es in jedem Mitgliedsstaat darauf basierende E-Rechnungsformate (z.B. .xml).
Nehmen Sie die absehbare Pflicht zur E-Rechnung zum Anlass, Ihre Prozesse rechtzeitig zu optimieren. Wir unterstĂ¼tzen sie bei der erfolgreichen EinfĂ¼hrung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen. Die Gestaltung neuer Prozesse ist immer eine Herausforderung und wird sicherlich Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Wer frĂ¼hzeitig beginnt, profitiert eher von den sich daraus ergebenden Vorteilen. Denn die E-Rechnung setzt einen neuen Standard fĂ¼r den Rechnungswesen-Prozess zwischen Ihnen und Ihrer Steuerberatungskanzlei. Medienbruchfreie, digitale Workflows verkĂ¼rzen die Bearbeitungszeit nachhaltig. Je strukturierter Sie die EinfĂ¼hrung der E-Rechnung angehen, desto reibungsloser gestaltet sich die Realisierung.
Ăœber den Autor:
Tobias Heilmeier
STB, Dipl. Kfm.
Fachberater fĂ¼r Internationales Steuerrecht
Tobias Heilmeier ist Betriebswirtschaftsabsolvent der Universität Augsburg mit Schwerpunkten in Steuerlehre, WirtschaftsprĂ¼fung und Controlling. Er bringt umfangreiche Erfahrung als Steuerberater in renommierten Gesellschaften mit und betreut mittelständische bis börsennotierte Unternehmen als Partner in einer Kanzlei.
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