Reform des Ehegattensplittings
Das Ehegattensplitting soll reformiert werden, dass die Steuerklassen 3 und 5 fĂ¼r Paare abgeschafft werden.
So funktioniert das Ehegattensplitting heute:
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet und dann halbiert. Jeder Partner versteuert dann die Hälfte des gemeinsamen Einkommens. Da die Steuerlast bei der Einkommensteuer mit steigendem Einkommen zunimmt, spart ein Ehepaar umso mehr Steuern, je weiter die Einkommen der beiden Partner auseinanderliegen. Zusätzlich dĂ¼rfen sich Ehepaare entscheiden, wie sie die Steuern zahlen möchten. DafĂ¼r gibt es drei Möglichkeiten:
  • Steuerklassen 3/5: Bei diesem Modell wird ein Ehepartner in Steuerklasse 3 gefĂ¼hrt, der andere in Steuerklasse 5. Das ist nur wichtig fĂ¼r die Berechnung der Lohnsteuer, also der Steuer auf Ihren Arbeitslohn, der sofort bei der monatlichen Auszahlung einbehalten wird. Bei dem Partner in Steuerklasse 5 wird dabei kein Grundfreibetrag angerechnet, also der volle Lohn versteuert, beim Partner in Klasse 3 dafĂ¼r der doppelte Grundfreibetrag. Diese Kombination lohnt sich, wenn die Einkommen der Partner weit auseinanderliegen. Dann erhalten Paare mehr Nettolohn, als wenn beide mit dem Grundfreibetrag ihre Steuerlast berechnen wĂ¼rden. Wer dieses Modell bisher nutzen wollte, muss dafĂ¼r einen Antrag stellen.
  • Steuerklassen 4/4: StandardmĂ¤ĂŸig werden Paare jeweils in Steuerklasse 4 gefĂ¼hrt. Hier wird die Lohnsteuer mit dem einfachen Grundfreibetrag fĂ¼r beide Partner ermittelt. Das lohnt sich, wenn die Einkommen der Ehepartner in etwa gleich groĂŸ sind.
  • Steuerklassen 4/4 mit Faktor: Die beiden obigen Verfahren betreffen nur die Lohnsteuer, nicht die Einkommensteuer. Die wird am Jahresende anhand der Steuererklärung berechnet. Und dafĂ¼r wird immer das gemeinsame Einkommen durch zwei geteilt, so dass jeder seine Hälfte versteuert. Das fĂ¼hrt in der Praxis dazu, dass Paare im Modell 3/5 zwar unter dem Jahr mehr Nettolohn bekommen, dafĂ¼r am Jahresende aber nachzahlen mĂ¼ssen. Bei Paaren im 4/4er-Modell ist das seltener der Fall, dafĂ¼r wird weniger Nettolohn ausgezahlt. Das Faktor-Modell soll die Vorteile verbinden: Entscheidet sich ein Paar per Antrag hierfĂ¼r, wird die Lohnsteuer mit den Steuerklassen 4 fĂ¼r beide Partner berechnet, aber bereits eingerechnet, dass bei unterschiedlichen hohen Einkommen am Jahresende die Einkommensteuerlast unterschiedlich sein wird. Daraus wird ein Faktor berechnet, um den die Lohnsteuer jeweils bereinigt wird. In der Praxis erhält der Partner mit dem höheren Einkommen dadurch bereits mehr Nettolohn, Nachzahlungen am Jahresende bleiben aber aus oder fallen geringer aus.
Das plant die Bundesregierung:
Der im Koalitionsvertrag verankerte Plan sieht nun vor, dass Modell mit den Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen und alle Ehepaare automatisch in das Modell mit den Steuerklassen 4/4 mit Faktor zu Ă¼berfĂ¼hren. FĂ¼r die Steuereinnahmen des Bundes hat das Ă¼berhaupt keinen Effekt, da die am Jahresende zu zahlende Einkommensteuer unabhängig vom gewählten Klassen-Modell ist. Es spart aber sowohl Ehepaaren als auch Ă„mtern Papierarbeit.
Was ändert sich dadurch konkret fĂ¼r Ehepaare?
Ehepaare, die bisher das 3/5er-Modell genutzt haben, wĂ¼rden dadurch monatlich mit weniger Nettolohn auskommen mĂ¼ssen, dafĂ¼r am Jahresende aber auch weniger Steuern nachzahlen mĂ¼ssen
FĂ¼r Paare, bei denen ein Partner gar nicht arbeitet oder maximal ein Einkommen in Höhe des Grundfreibetrages hat und fĂ¼r Paar mit annähernd gleichem Einkommen ändert sich nichts. Sie konnten vorher gar nicht das Faktor-Verfahren wählen.
Ăœber den Autor:
Tobias Heilmeier
STB, Dipl. Kfm.
Fachberater fĂ¼r Internationales Steuerrecht
Tobias Heilmeier ist Betriebswirtschaftsabsolvent der Universität Augsburg mit Schwerpunkten in Steuerlehre, WirtschaftsprĂ¼fung und Controlling. Er bringt umfangreiche Erfahrung als Steuerberater in renommierten Gesellschaften mit und betreut mittelständische bis börsennotierte Unternehmen als Partner in einer Kanzlei.
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