Das Supervermächtnis ist ein Gestaltungsinstrument um die Nachteile des für Ehegatten oft verwendeten Berliner Testaments zur Absicherung des länger Lebenden, zu vermeiden. Der überlebende Ehegatte soll als Alleinerbe des Erstversterbenden abgesichert sein. Er wird jedoch per Supervermächtnis mit dem Recht ausgestattet, nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten, einen Vermächtnisnehmer, i. d. R. die Kinder, zu bestimmen und diesen mit Nachlassvermögen des erstversterbenden Ehegatten auszustatten.
Der überlebende Ehegatte hat damit die Möglichkeit frei zu entscheiden, wer und was, in welchem Umfang und auch wann, aus dem Nachlass des Erstversterbenden erhalten soll.
So können die steuerlichen Freibeträge nach dem Erstversterbenden optimal genutzt werden und der überlebende Ehegatte hat die maximale Flexibilität über den Nachlass. Er hat die Kontrolle darüber, angepasst an seine eigenen Versorgungsbedürfnisse, wann die Kinder was bekommen sollen, ohne die steuerlichen Freibeträge nach dem Erstversterbenden zu verlieren.